•mit nur 3 Klicks zur Onlinescheidung•bis zu 30 % günstiger•Sie sparen Geld, Nerven und Zeit•Kein Anwaltsbesuch nötig•die Abwicklung Ihrer Scheidung bequem von zu Hause aus an Ihrem ComputerImmer öfter wird mit diesen Botschaften um Ihr Mandat gewordenWahrheit oder nur reißerische Werbung?•bis zu 30 % günstiger?falsch!Oft fehlt bei diesen Werbebotschaften schon der Vergleich, günstiger als was? Die Frage bleibt offen.Die Wahrheit1.Die für eine Ehescheidung anfallenden Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt.2.Der für die Bemessung der Gerichtskosten maßgebliche Gegenstandswert wird durch das Gericht durch Beschluss festgesetzt. (§ 55 FamGKG)3.Der vom Gericht festgesetzte Gegenstandswert ist für die Rechtsanwälte zur Berechnung Ihrer Gebühren bindend. (§ 32 RVG)4.Die Gebühren des Rechtsanwalts sind für das gerichtliche Verfahren gesetzlich geregelt und kein Anwalt darf seine Gebühren unterhalb der gesetzlichen Gebühren erheben.5.Gebühren oberhalb der gesetzlichen Gebühr darf der Anwalt nur erheben, wenn er mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen hat.•mit nur 3 Klicks zur Onlinescheidungfalsch!Eine Onlinescheidung gibt es nicht.Das Scheidungsverfahren als gerichtliches Verfahren ist streng formalisiert und gesetzlich geregelt.Die / Der Beteiligte, die / der den Antrag auf Ehescheidung stellt, muss anwaltlich vertreten sein, die Antragsschrift muss anwaltlich unterzeichnet sein.Das Familiengericht beraumt einen Termin zur mündlichen Verhandlung über den Ehescheidungsantrag und die Durchführung des Versorgungsausgleichs an.Dabei ordnet das Gericht das persönliche Erscheinen der Eheleute an und hört sie an, seit wann sie getrennt leben, ob sie ihre Ehe für gescheitert erachten und geschieden werden wollen. (§ 128 FamFG).Zudem muss für denjenigen, der den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht eingereicht hat, ein Anwalt diesen Antrag zu richterlichem Protokoll erklären.Die Ehescheidung wird vom Gericht nur dann ausgespro-chen, wenn•der Antrag auf Ehescheidung vom Anwalt der antrag-stellenden Partei zu richterlichem Protokoll erklärt wird,•beide Eheleute persönlich hinsichtlich des Scheiterns ihrer Ehe durch das Familiengericht angehört worden sind.Die Werbung mit der Onlinescheidung ist also nichts anderes als der Werbegag, darauf hinzuweisen, dass die Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant / in auf elektronischem Weg erfolgt!Wir bieten Ihnen alleKommunikationswege und überlassen Ihnen die Wahl, welche Form für Ihr konkretes Anliegen die richtige ist:- persönliches Gespräch in unserer Kanzlei- telefonische Kommunikation- elektronische Kommunikation per EMail(wenn Sie über einen S/Mine Schlüssel verfügen, auch verschlüsselt)- der gute alte Brief- Telefax- Videokonferenz per Skype
OnlinescheidungIn der schwierigen Trennungs- und Scheidungsphase haben Sie mit Herrn Rechtsanwalt Janssen den hochqualifizierten Familienanwalt an Ihrer Seite, der Ihre Rechte durchsetzt.
OnlinescheidungIn der schwierigen Trennungs- und Scheidungsphase haben Sie mit Herrn Rechtsanwalt Janssen den hochqualifizierten Familienanwalt an Ihrer Seite, der Ihre Rechte durchsetzt.