Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit als Anwalt hat Herr Olaf Zerlin erkannt, daß der juristische Bereich des „Schadensersatzrechtes“ nicht nur die PKW - / Personenschäden betreffen, sondern weit darüber hinausgehen. Daher wird der Bereich des „Schadensersatzes“ in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig von ihm bearbeitet.Zu den Rechtsfällen, die von Herrn Rechtsanwalt Olaf Zerlin bearbeitet werden gehören u.a.:
-
die Fälle des Schadensersatzes als Opfer einer Straftat, die nicht
im Bereich der Nebenklage anhängig sind;
-
die Fälle, in denen Kommunen und Gemeinden als Verursacher
herangezogen werden (z.B. wegen mangelhaftem
Straßenunterhalt, kommunaler Schadensausgleich);
-
Tierübergriffe (z.B. Hundebisse);
-
Verschulden von Eltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht;
-
Verletzung der „Ehre“ und des „Guten Rufes“.
Die allgemeinen Fälle des „Schadensersatzrechtes“ haben alle die gleiche Grundlage, nämlich, dass auf ein sog. „Rechtsgut“ (z.B. Eigentum, Gesundheit, Ehre) von außen eingewirkt wird (u.a. Beschädigung, Beleidigung). Die Folgen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) daraus und deren Rechtsverfolgung können jedoch sehr unterschiedlicher Art sein, mit sehr unterschiedlichen Konsequenzen. Daher halten wir eine adäquate Spezialisierung für unabwendbar.Die Rechtstreitigkeiten im Bereich des Schadensersatzrechtes werden nicht nur in Magdeburg, sondern in ganz Deutschland von uns für Sie vertreten.