Die Corona Pandemie ist kein Grund, um Umgang zu
verweigern oder einzuschränken.
Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen.
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern!
Jeder
Streit
um
das
Umgangsrecht
der
Eltern
mit
den
leiblichen
Kindern belastet die Kinder ungemein und tut ihnen nicht gut.
Dass
die
Kinder,
um
die
es
geht,
nicht
rechtlose
Objekte
des
noch
nicht
bewältigten
Partnerschaftskonflikt
sind,
wird
gar
nicht
realisiert,
auch
wenn
die
Verfahrensakten
bei
Gericht
das
Wohl
des
Kindes
immer wieder von den Eltern hochstilisiert wird.
Was ich will, das ist gut für mein Kind oder netter formuliert:
Was für mich gut ist, das ist auch gut für mein Kind.
Dieser
Egoismus
erst
macht
den
Streit
ums
Kind
möglich
und
fügt
ihm Schaden zu.
Die Partnerschaft, die Ehe kann man rechtlich beenden.
Was
dadurch
nicht
beendet
wird,
ist
die
Elternschaft,
die
gemeinsame
Verantwortung
für
das
Wohl
des
oder
der
gemeinsamen
Kinder.
Als
Partner
kann
man
sich
trennen,
als
Eltern
kann
man
sich
nicht
trennen - jedenfalls nicht ohne seelischen Schaden für sein Kind.
Was gut für Ihr Kind ist, das ist auch gut für Sie!
Jeder
Elternteil
hat
ein
Recht
auf
Umgang
mit
dem
Kind.
Das
kann
nur
(gerichtlich)
ausgeschlossen
werden,
wenn
es
zum
Wohl
des
Kindes erforderlich ist.
Ihr Kind hat ein Recht auf Umgang mit
1. seiner Mutter,
2. seinem Vater,
3. seinen Großeltern,
4. seinen Geschwister ,
5.
seinen
engen
Bezugspersonen,
die
für
es
tatsächliche
Verantwortung
tragen
oder
getragen
haben
(„sozial-familiäre
Beziehung“, z.B. Pflegeeltern).
Hat
Ihr
Kind
Bindungen
an
andere
Personen,
so
sollen
Sie
als
Eltern
diesen
Umgang
fördern,
wenn
dies
für
Ihr
Kind
wichtig
ist
und
seinem
Wohl entspricht.
Das
Umgangsrecht
dient
dazu,
den
Kontakt
Ihres
Kindes
zu
den
Personen,
die
ihm
besonders
nahe
stehen,
aufrecht
zu
erhalten
und
zu
fördern.
Das
Umgangsrecht
gibt
dem
Berechtigten
in
erster
Linie
die
Befugnis,
das
Kind
in
regelmäßigen
Abständen
zu
sehen
und
zu
sprechen.
Zum
Umgang
gehört
neben
den
persönlichen
Begegnungen auch Brief- und Telefonkontakt.
Es
ist
die
Aufgabe
der
Eltern,
den
Umgang
Ihres
Kindes
einverständlich
nach
den
Bedürfnissen
des
Kindes
zu
regeln
und
möglichst
spannungs-
und
konfliktfrei
zu
gestalten.
Sie
können
hierzu
die
Hilfe
des
Jugendamts
oder
von
Beratungsstellen
in
Anspruch
nehmen.
Kommt
es
zwischen
den
Eltern
zu
Streit
über
den
Umfang
und
die
Ausübung
des
Umgangsrechts,
so
entscheidet
das
Familiengericht
auf
Antrag
eines
Elternteils,
wann
und
wie
viel
Zeit
der
andere
Elternteil
mit
dem
Kind
verbringen
darf.
In
Ausnahmefällen
kann
das
Gericht
einen
begleitenden
Umgang,
bei
dem
der
Umgang
mit
dem
Kind
nur
in
Anwesenheit
eines
Dritten
stattfindet,
anordnen.
In
einem
gerichtlichen
Beschluss
wird
–
soweit
ein
Konsens
vorher
nicht
erzielt
werden
konnte
–
für
alle
Beteiligten
verbindlich
eine
Umgangsregelung
festgelegt,
die
eingehalten
werden
muss.
Halten
sich
die
Eltern
nicht
an
den
Beschluss,
kann
das
Gericht
Zwangsmaßnahmen ergreifen und Ordnungsstrafen verhängen.
Es
haben
sich
verschiedene
Betreuungsmodelle
herausgebildet,
die
je
nach
konkreter
Situation
der
Familien
Inhalt
einer
–
auch
gerichtlichen – Umgangsregelung sein können.
Für
Kinder
im
Schulkindalter
kommt
ein
regelmäßiger
Umgang,
meist
an
jedem
zweiten
Wochenende
von
Freitag
bis
Sonntag,
und
während
eines
Teils
–
häufig
der
Hälfte
–
der
Ferien
sowie
an
einzelnen Feiertagen in Betracht.
Bei
Kindern
im
Kindergartenalter
kann
ein
häufigerer,
aber
kürzerer
Umgang für das Kindeswohl besser sein.
Das
sog.
Wechselmodell
sieht
eine
Betreuung
des
Kindes
durch
beide
Elternteile
zu
gleichen
Teilen
vor.
Die
Eltern
betreuen
das
Kind
dann
z.
B.
im
wöchentlichen
Wechsel.
Dieses
Modell
wird
allerdings
von
den
Gerichten
in
der
Regel
nicht
gegen
den
Willen
eines
Elternteils
oder
gegen
den
Willen
des
Kindes
angeordnet.
Das
Modell
eignet
sich
nämlich
nicht
für
hoch
zerstrittene
Eltern,
da
es
voraussetzt,
dass
die
Eltern
sich
ständig
über
die
Belange
des
Kindes
austauschen und miteinander kooperieren.
Ein Recht auf Umgang haben:
1. das Kind,
2. jeder Elternteil,
3. die Großeltern des Kindes,
4. die Geschwister des Kindes,
5. enge Bezugspersonen, die für das Kind tatsächliche Verantwortung
tragen oder getragen haben („sozial-familiäre Beziehung“).
20 Wünsche von Trennungskindern
1.
Vergesst
nie:
Ich
bin
das
Kind
von
euch
beiden.
Ich
habe
jetzt
zwar
einen
Elternteil,
bei
dem
ich
hauptsächlich
wohne
und
der
die
meiste
Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.
2.
Fragt
mich
nicht,
wen
von
euch
beiden
ich
lieber
mag.
Ich
habe
euch
beide
gleich
lieb.
Macht
den
anderen
also
nicht
schlecht
vor
mir.
Denn das tut mir weh.
3.
Helft
mir,
zu
dem
Elternteil,
bei
dem
ich
nicht
ständig
bin,
Kontakt
zu
halten.
Wählt
für
mich
seine
Telefonnummer
oder
schreibt
die
Adresse
auf
einen
Briefumschlag.
Helft
mir,
zu
Weihnachten
oder
zum
Geburtstag
ein
schönes
Geschenk
für
den
anderen
zu
basteln
oder
zu
kaufen.
Macht
von
den
neuen
Fotos
von
mir
immer
einen
Abzug für den anderen mit.
4.
Redet
miteinander
wie
erwachsene
Menschen.
Aber
redet.
Und
benutzt
mich
nicht
als
Boten
zwischen
euch
-
besonders
nicht
für
Botschaften, die den anderen traurig oder wütend machen.
5.
Seid
nicht
traurig,
wenn
ich
zum
anderen
gehe
.
Der,
von
dem
ich
weggehe,
soll
auch
nicht
denken,
dass
ich
es
in
den
nächsten
Tagen
schlecht
habe.
Am
liebsten
würde
ich
ja
immer
bei
euch
beiden
sein.
Aber
ich
kann
mich
nicht
in
zwei
Stücke
reißen
-
nur
weil
ihr
unsere
Familie auseinander gerissen habt.
6.
Plant
nie
etwas
für
die
Zeit,
die
mir
mit
dem
anderen
Elternteil
gehört.
Ein
Teil
meiner
Zeit
gehört
meiner
Mutter
und
mir,
ein
Teil
meinem
Vater und mir. Haltet euch konsequent daran.
7.
Seid
nicht
enttäuscht
oder
böse,
wenn
ich
beim
anderen
bin
und
mich
bei
euch
nicht
melde.
Ich
habe
jetzt
zwei
Zuhause.
Die
muss
ich
gut
auseinander
halten
-
sonst
kenne
ich
mich
in
meinem
Leben
überhaupt nicht mehr aus.
8.
Gebt
mich
nicht
wie
ein
Paket
vor
der
Haustür
des
anderen
ab.
Bittet
den
anderen
für
einen
kurzen
Moment
rein
und
redet
darüber,
wie
ihr
mein
schwieriges
Leben
einfacher
machen
könnt.
Wenn
ich
abgeholt
oder
gebracht
werde,
gibt
es
kurze
Momente,
in
denen
ich
euch
beide
habe.
Zerstört
das
nicht
dadurch,
dass
ihr
euch
anödet
oder
zankt.
9.
Lasst
mich
vom
Kindergarten
oder
bei
Freunden
abholen,
wenn
ihr
den Anblick des anderen nicht ertragen könnt.
10.
Streitet
euch
nicht
vor
mir.
Seid
wenigstens
so
höflich
miteinander,
wie
ihr
es
zu
anderen
Menschen
seid
und
wie
ihr
es
auch
von
mir
verlangt
11.
Erzählt
mir
nichts
von
Dingen,
die
ich
noch
nicht
verstehen
kann.
Sprecht darüber mit anderen Erwachsenen, aber nicht mit mir.
12.
Lasst
mich
meine
Freunde
zu
beiden
von
euch
mitbringen.
Ich
wünsche
mir
ja,
dass
sie
meine
Mutter
und
meinen
Vater
kennen
und toll finden.
13.
Einigt
euch
fair
übers
Geld.
Ich
möchte
nicht,
dass
einer
von
euch
viel
Geld
hat-
und
der
andere
ganz
wenig.
Es
soll
euch
beiden
so
gut gehen, dass ich es bei euch beiden gleich gemütlich habe.
14.
Versucht
nicht,
mich
um
die
Wette
zu
verwöhnen
.
Soviel
Schokolade
kann
ich
nämlich
gar
nicht
essen,
wie
ich
euch
beide
lieb habe.
15.
Sagt
mir
offen,
wenn
ihr
mal
mit
dem
Geld
nicht
klarkommt.
Für
mich
ist
Zeit
ohnehin
viel
wichtiger
als
Geld.
Von
einem
lustigen
gemeinsamen
Spiel
habe
ich
viel
mehr
als
von
einem
neuen
Spielzeug.
16.
Macht
nicht
immer
so
viel
,,Action"
mit
mir.
Es
muss
nicht
immer
was
Tolles
oder
Neues
sein,
wenn
ihr
etwas
mit
mir
unternehmt.
Am
schönsten
ist
es
für
mich,
wenn
wir
einfach
fröhlich
sind,
spielen
und
ein bisschen Ruhe haben.
17.
Lasst
möglichst
viel
in
meinem
Leben
so,
wie
es
vor
eurer
Trennung
war.
Das
fängt
bei
meinem
Kinderzimmer
an
und
hört
auf
bei
den
kleinen
Dingen,
die
ich
ganz
allein
mit
meinem
Vater
oder
meiner
Mutter gemacht habe.
18.
Seid
lieb
zu
den
anderen
Großeltern
–
auch
wenn
sie
bei
eurer
Trennung
mehr
zu
ihrem
eigenen
Kind
gehalten
haben.
Ihr
würdet
doch
auch
zu
mir
halten,
wenn
es
mir
schlecht
ginge!
Ich
will
nicht
auch noch meine Großeltern verlieren.
19.
Seid
fair
zu
dem
neuen
Partner,
den
einer
von
euch
findet
oder
schon
gefunden
hat.
Mit
diesem
Menschen
muss
ich
mich
ja
auch
arrangieren.
Das
kann
ich
besser,
wenn
ihr
euch
nicht
gegenseitig
eifersüchtig
belauert.
Es
wäre
sowieso
am
besten
für
mich,
wenn
ihr
beide
bald
jemanden
zum
Liebhaben
findet.
Dann
seid
ihr
nicht
mehr
so
böse
aufeinander.
20.
Seid
optimistisch.
Eure
Ehe
habt
ihr
nicht
hingekriegt
-
aber
lasst
uns
wenigstens
die
Zeit
danach
gut
hinbekommen.
Geht
mal
meine
Bitten
an
euch
durch.
Vielleicht
redet
ihr
miteinander
darüber.
Aber
streitet
nicht.
Benutzt
meine
Bitten
nicht
dazu,
dem
anderen
vorzuwerfen,
wie
schlecht
er
zu
mir
ist.
Wenn
ihr
das
macht,
habt
ihr
nicht
kapiert,
wie
es
mir
jetzt
geht
und
was
ich
brauche,
um
mich
wohler zu fühlen.
Mit Ihrem Anwalt stehen Sie beim Umgangsproblemen nicht allein.
Wir stehen bei der Regelung des Umgangs an Ihrer Seite!
Das verspricht Ihnen Ihr Fachanwalt für Famlienrecht in Magdeburg,
Herr Rechtsanwalt Andreas Janssen.